Vereinbarung über die Auftragsdatenbearbeitung (AVV)

siabit AG · Stand 16.10.2026

1. Einleitung und Geltungsbereich

1.1Diese Vereinbarung über die Auftragsdatenbearbeitung («AVV») konkretisiert die Pflichten der siabit AG, Wambisterstrasse 1a, 5412 Gebenstorf, Schweiz («siabit») und des Kunden in Bezug auf die Bearbeitung von Personendaten im Auftrag des Kunden. Sie setzt die Anforderungen von Art. 9 des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) und – soweit anwendbar – von Art. 28 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) um.

1.2Die AVV ergänzt die vertraglichen Vereinbarungen zwischen siabit und dem Kunden über die Nutzung der Plattform my.siabit.app mit den Produkten ForstControl, Timedoo und MR-Control sowie der Mobile-App «ForstControl» für Android und iOS (zusammen «Software»; «Vertrag»). Sie gilt, soweit der Kunde als Verantwortlicher oder als Auftragsbearbeiter im Anwendungsbereich des DSG und/oder der DSGVO siabit zur Bearbeitung von Personendaten beizieht («relevante Daten»).

1.3Die AVV wird mit der Annahme der Vertragsbestimmungen bei der Online-Bestellung oder mit der ersten Nutzung der Software abgeschlossen. Sie kann auch elektronisch (E-Mail, Online-Annahme) abgeschlossen und geändert werden; ein allfälliger Schriftformvorbehalt im Vertrag steht dem nicht entgegen.

1.4Nicht Gegenstand dieser AVV sind Daten, die siabit als Verantwortliche bearbeitet. Dazu gehören insbesondere die Kontaktdaten der Ansprechpersonen des Kunden für Vertrag, Rechnung und Support sowie die Profildaten der Nutzer (z.B. Profilbild, Geburtsdatum, Qualifikationen), welche die Nutzer in ihrem persönlichen Nutzerprofil nach den Nutzungsbedingungen Nutzerprofil von siabit verwalten. Profildaten fallen unter diese AVV nur insoweit, als der Nutzer sie für den Kunden freigibt und der Kunde sie in seiner Lizenz weiterverwendet.

2. Begriffe

Die Begriffe «Personendaten», «Bearbeiten», «Verantwortlicher», «Auftragsbearbeiter», «betroffene Person», «besonders schützenswerte Personendaten» und «Verletzung der Datensicherheit» haben die Bedeutung gemäss Art. 5 DSG bzw. Art. 4 DSGVO. «Unter-Auftragsbearbeiter» sind Dritte, die siabit zur Erbringung der vertraglichen Leistungen beizieht und die dabei relevante Daten bearbeiten. «Weisungen» sind die in Vertrag und AVV dokumentierten sowie die vom Kunden zusätzlich schriftlich erteilten Anordnungen zur Bearbeitung.

3. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Bearbeitung

3.1Gegenstand der Bearbeitung ist die Bereitstellung und der Betrieb der Software als Software-as-a-Service einschliesslich Hosting, Datensicherung, Wartung, Support und – soweit vom Kunden aktiviert – optionaler KI-Funktionen. Art und Zweck der Bearbeitung, die Kategorien der relevanten Daten und der betroffenen Personen sind in Anhang 1 beschrieben.

3.2Die Dauer der Bearbeitung entspricht der Laufzeit des Vertrags zuzüglich der in Ziffer 11 geregelten Fristen für Rückgabe und Löschung.

4. Verantwortlichkeit und Weisungen

4.1Der Kunde ist als Verantwortlicher allein für die Rechtmässigkeit der Bearbeitung der relevanten Daten verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen einer Rechtsgrundlage bzw. eines Rechtfertigungsgrunds, für die Information der betroffenen Personen, für die Zulässigkeit der Auftrags- und Unter-Auftragsbearbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen. Ist der Kunde selbst Auftragsbearbeiter, sichert er zu, dass er zur Weitergabe der relevanten Daten an siabit berechtigt ist.

4.2siabit bearbeitet die relevanten Daten ausschliesslich im Rahmen des Vertrags und dieser AVV sowie nach den dokumentierten Weisungen des Kunden. Die Konfiguration der Software, die Nutzerverwaltung, die Aktivierung optionaler Funktionen (z.B. KI-Funktionen) und die Nutzung der Funktionen durch den Kunden und seine Nutzer gelten als Weisungen.

4.3Der Kunde kann siabit zusätzliche Weisungen schriftlich erteilen. Weisungsberechtigt sind die vom Kunden in der Software als Lizenzadministratoren bezeichneten Personen. Führen Weisungen zu Mehrkosten oder zu einem geänderten Leistungsumfang, gilt das vertraglich vereinbarte Vertragsänderungsverfahren; siabit ist berechtigt, den Mehraufwand nach den jeweils gültigen Ansätzen zu verrechnen.

4.4Ist siabit der Auffassung, dass eine Weisung gegen das DSG, die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften verstösst, informiert sie den Kunden unverzüglich und darf die Ausführung aussetzen, bis der Kunde die Weisung bestätigt oder ändert. Für Weisungen zur Vergabe von Zugriffsrechten, zur Herausgabe von Daten an den Kunden selbst oder zur Löschung darf siabit ohne weitere Prüfung von deren Rechtmässigkeit ausgehen; sie kann eine schriftliche Bestätigung verlangen.

5. Pflichten von siabit

5.1 Weisungsgebundenheit und Zweckbindung

siabit bearbeitet die relevanten Daten ausschliesslich zu den im Vertrag genannten Zwecken und nicht für eigene Zwecke. Vorbehalten bleibt die Erfüllung gesetzlicher, regulatorischer oder behördlicher Pflichten; in diesem Fall informiert siabit den Kunden vor der Bearbeitung, soweit rechtlich zulässig. Die Nutzung vollständig anonymisierter und aggregierter Daten gemäss den AGB stellt keine Bearbeitung relevanter Daten dar.

5.2 Vertraulichkeit

siabit stellt sicher, dass alle mit der Bearbeitung der relevanten Daten befassten Mitarbeitenden und Hilfspersonen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, über die datenschutzrechtlichen Pflichten instruiert sind und die relevanten Daten nur nach dem Need-to-know-Prinzip bearbeiten. Die Vertraulichkeitspflicht besteht nach Beendigung des Vertrags fort.

5.3 Datensicherheit (TOM)

siabit trifft die in Anhang 2 beschriebenen technischen und organisatorischen Massnahmen («TOM»), um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau im Sinne von Art. 8 DSG und Art. 32 DSGVO zu gewährleisten. siabit betreibt ein nach ISO/IEC 27001 zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem (Registriernummer 224-12-010.I). siabit darf die TOM jederzeit an den Stand der Technik anpassen, sofern das vereinbarte Schutzniveau dadurch insgesamt nicht unterschritten wird; die jeweils aktuelle Fassung der TOM stellt siabit dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.

5.4 Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten

siabit führt ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten gemäss Art. 12 DSG bzw. Art. 30 Abs. 2 DSGVO und gewährt dem Kunden auf Anfrage Einsicht in die Teile, welche die Bearbeitung der relevanten Daten des Kunden betreffen.

5.5 Meldung von Verletzungen der Datensicherheit

siabit informiert den Kunden ohne unangemessene Verzögerung, spätestens jedoch innert 72 Stunden nach Kenntnisnahme, wenn ihr eine Verletzung der Datensicherheit bekannt wird, welche die relevanten Daten des Kunden betrifft (Data Breach), sei es bei siabit oder bei einem Unter-Auftragsbearbeiter. Die Meldung erfolgt schriftlich (E-Mail genügt) an die vom Kunden benannte Ansprechperson und enthält, soweit bekannt, Art und Umfang der Verletzung, die betroffenen Datenkategorien und ungefähre Anzahl betroffener Personen, die wahrscheinlichen Folgen sowie die ergriffenen und vorgeschlagenen Massnahmen. Informationen, die im Meldezeitpunkt noch nicht vorliegen, werden nachgereicht. Die Meldung an Aufsichtsbehörden (Art. 24 DSG, Art. 33 DSGVO) und an betroffene Personen obliegt ausschliesslich dem Kunden; siabit unterstützt ihn dabei. Eine Meldung von siabit stellt kein Anerkenntnis einer Pflichtverletzung dar.

5.6 Unterstützung des Kunden

siabit unterstützt den Kunden im Rahmen ihrer Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der Art der Bearbeitung mit angemessenen Massnahmen bei der Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere bei der Beantwortung von Begehren betroffener Personen (Kapitel 4 DSG, Kapitel III DSGVO), bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 22 DSG, Art. 35 DSGVO) und bei Konsultationen mit Aufsichtsbehörden. Die Bereitstellung bereits vorhandener Informationen zu den TOM und zu den Unter-Auftragsbearbeitern erfolgt unentgeltlich. Darüber hinausgehende Unterstützungsleistungen sind vom Kunden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Ansätzen von siabit zu vergüten, sofern die Unterstützung nicht durch eine Pflichtverletzung von siabit veranlasst wurde.

5.7 Ansprechperson

Ansprechperson von siabit für Datenschutzfragen im Rahmen dieser AVV ist David Henzmann, support@siabit.ch, +41 56 511 23 25. siabit hat keinen Datenschutzbeauftragten im Sinne von Art. 37 DSGVO benannt; sollte eine solche Pflicht entstehen, teilt siabit dem Kunden die Kontaktdaten mit.

5.8 Optionale KI-Funktionen

Die Software enthält optionale KI-Funktionen (z.B. Analyse und Import von Belegen), die nur nach Aktivierung durch einen Lizenzadministrator des Kunden zur Verfügung stehen. Für diese Funktionen setzt siabit Google Cloud Vertex AI (Gemini) mit Datenverarbeitung in der EU ein; Einzelheiten ergeben sich aus der Liste der Unter-Auftragsbearbeiter. Die von Nutzern übergebenen Daten und die erzeugten Ergebnisse werden ausschliesslich zur Erbringung der jeweiligen Funktion verarbeitet; sie werden weder von siabit noch vertragsgemäss vom Anbieter zum Training von KI-Modellen verwendet. Die Aktivierung gilt als Weisung des Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die bei KI-Funktionen übergebenen Daten (z.B. Kreditorenrechnungen mit Namen, Adressen und Bankverbindungen Dritter) rechtmässig bearbeiten darf, und prüft die erzeugten Ergebnisse vor deren Verwendung.

6. Pflichten des Kunden

  • Der Kunde trifft in seinem Verantwortungsbereich (eigene Systeme, Endgeräte, Netzwerke, Benutzerverwaltung, Zugriffsberechtigungen) selbständig angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der relevanten Daten, insbesondere die Verwendung sicherer Passwörter, die Nutzung der Zwei-Faktor-Authentifizierung für seine Administratorkonten (Super-Admin) und den zeitnahen Entzug von Berechtigungen ausgetretener Nutzer.
  • Der Kunde erfasst in der Software keine besonders schützenswerten Personendaten (Art. 5 lit. c DSG, Art. 9 Abs. 1 DSGVO) und keine Daten, die einem Berufs-, Amts- oder Bankgeheimnis unterliegen, soweit dies nicht erforderlich ist, und stellt sicher, dass solche Daten nicht in Freitextfeldern, Dokumenten oder Anhängen erfasst werden. Vorbehalten bleiben Abwesenheitsgründe wie «Krankheit» oder «Unfall» in der Abwesenheitsplanung gemäss Anhang 1. Für dennoch erfasste Daten dieser Kategorien trägt der Kunde die alleinige Verantwortung.
  • Nutzt der Kunde Funktionen, die Standortdaten (GPS) seiner Mitarbeitenden erfassen (Zeiterfassung, Holzernte, Formulare, Maschinen) oder Fotos und Unterschriften speichern, informiert er die betroffenen Personen vorgängig in geeigneter Form und stellt die arbeitsrechtliche Zulässigkeit sicher (insbesondere Art. 26 ArGV 3). Der Kunde konfiguriert diese Funktionen so, dass nur die für den Betriebszweck erforderlichen Daten erfasst werden.
  • Der Kunde informiert siabit unverzüglich, wenn er in der Leistungserbringung von siabit Fehler, Unregelmässigkeiten oder Verstösse gegen Datenschutzvorschriften feststellt.
  • Der Kunde benennt siabit eine Ansprechperson für Datenschutzfragen und die für Meldungen nach Ziffer 5.5 zu verwendende E-Mail-Adresse sowie – soweit nach Art. 37 DSGVO erforderlich – seinen Datenschutzbeauftragten. Änderungen teilt er siabit umgehend mit.
  • Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit von Bekanntgaben relevanter Daten ins Ausland verantwortlich, die er selbst vornimmt oder anordnet (z.B. Zugriff seiner Nutzer aus dem Ausland, Export und Weitergabe an Dritte).
  • Der Kunde exportiert die relevanten Daten vor Vertragsende gemäss Ziffer 11 und bewahrt sie in seinem Verantwortungsbereich auf.

7. Anfragen betroffener Personen

Wendet sich eine betroffene Person mit einem Begehren (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenherausgabe, Widerspruch usw.) betreffend relevante Daten direkt an siabit, verweist siabit die Person an den Kunden, sofern dieser anhand der Angaben der betroffenen Person zugeordnet werden kann, und informiert den Kunden über das Begehren. siabit beantwortet solche Begehren nicht selbständig, es sei denn, sie ist gesetzlich dazu verpflichtet. Begehren zu Profildaten im Nutzerprofil (Ziffer 1.4) beantwortet siabit als Verantwortliche selbst. Die Unterstützung des Kunden richtet sich nach Ziffer 5.6.

8. Nachweise, Berichte und Audits

8.1siabit stellt dem Kunden auf Verlangen die zur Dokumentation der Einhaltung dieser AVV erforderlichen Informationen zur Verfügung.

8.2Die Parteien halten fest, dass die Einhaltung der Pflichten aus dieser AVV in erster Linie durch das gültige ISO/IEC 27001-Zertifikat von siabit, durch die Berichte externer Penetrationstests der Plattform my.siabit.app, durch Berichte oder Bestätigungen unabhängiger Dritter (z.B. Zertifikate der Hosting-Anbieter) sowie durch die Beantwortung schriftlicher Fragen des Kunden nachgewiesen wird.

8.3Soweit der Kunde nach diesen Nachweisen begründeten Anlass zur Annahme hat, dass siabit ihre Pflichten verletzt, oder soweit eine zuständige Aufsichtsbehörde dies verlangt, kann der Kunde auf eigene Kosten eine Überprüfung (Audit) durchführen oder durch einen unabhängigen, zur Vertraulichkeit verpflichteten und nicht in Konkurrenz zu siabit stehenden Prüfer durchführen lassen. Für Audits gelten folgende Bedingungen: höchstens ein Audit pro Kalenderjahr, sofern nicht ein konkreter Vorfall ein weiteres Audit erfordert; schriftliche Ankündigung mindestens 30 Tage im Voraus mit Angabe des Prüfumfangs; Durchführung während der üblichen Geschäftszeiten und ohne unverhältnismässige Störung des Betriebs von siabit; Durchführung vorzugsweise remote und auf Basis von Dokumenten; Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit und der schutzwürdigen Interessen von siabit (namentlich Geschäftsgeheimnisse, Sicherheit und Daten anderer Kunden). Einsicht in Systeme der Hosting-Anbieter ist ausgeschlossen; hierfür gelten deren Zertifizierungen und Berichte.

8.4Der Kunde trägt sämtliche Kosten eines Audits, einschliesslich des nachgewiesenen internen Aufwands von siabit zu den jeweils gültigen Ansätzen, es sei denn, das Audit deckt eine wesentliche Pflichtverletzung von siabit auf. Gesetzlich zwingende Prüfrechte des Kunden und seiner Aufsichtsbehörden bleiben vorbehalten.

8.5Werden im Rahmen eines Audits Verletzungen dieser AVV festgestellt, implementiert siabit innert angemessener Frist geeignete Korrekturmassnahmen. Die Kosten dafür trägt siabit, soweit die Verletzung von ihr zu vertreten ist.

9. Beizug von Unter-Auftragsbearbeitern

9.1Der Kunde erteilt siabit die allgemeine Genehmigung, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Unter-Auftragsbearbeiter beizuziehen. Die beigezogenen Unter-Auftragsbearbeiter mit Standort, Datenstandort, Zweck, betroffenen Datenkategorien und Grundlage der Auslandsbekanntgabe sind in der Liste der Unter-Auftragsbearbeiter unter https://siabit.ch/sicherheit/unterauftragsbearbeiter/ publiziert. Diese Liste ist integrierender Bestandteil dieser AVV; massgebend ist die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses publizierte Fassung, soweit sie nicht gemäss Ziffer 9.2 geändert wird. Der Kunde kann die Liste jederzeit als PDF speichern; siabit stellt frühere Fassungen auf Anfrage zur Verfügung.

9.2siabit informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor dem beabsichtigten Beizug eines neuen oder dem Austausch eines bestehenden Unter-Auftragsbearbeiters schriftlich (E-Mail an die Lizenzadministratoren des Kunden oder Hinweis in der Software genügt). Der Kunde kann innert 30 Tagen nach Zugang der Information aus wichtigen datenschutzrechtlichen Gründen schriftlich und begründet Einspruch erheben. Erhebt der Kunde keinen Einspruch, gilt der Beizug als genehmigt. Die Informations- und Einspruchsregelung gilt nur für Unter-Auftragsbearbeiter im Sinne von Ziffer 2, nicht für Dienstleister, die keine relevanten Daten bearbeiten oder gegenüber denen siabit als Verantwortliche auftritt.

9.3Bei begründetem Einspruch bemühen sich die Parteien um eine einvernehmliche Lösung. Ist eine solche nicht innert 30 Tagen möglich, kann der Kunde die vom Wechsel betroffene Leistung mit einer Frist von 30 Tagen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Beizugs kündigen; vorausbezahlte Lizenzgebühren werden für die nicht genutzte Restlaufzeit anteilig zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

9.4siabit schliesst mit ihren Unter-Auftragsbearbeitern Verträge ab, die diesen im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegen wie sie siabit nach dieser AVV treffen, und prüft deren Eignung sorgfältig, insbesondere hinsichtlich Informationssicherheit. siabit bleibt gegenüber dem Kunden für die Leistungen ihrer Unter-Auftragsbearbeiter verantwortlich.

10. Bekanntgabe ins Ausland

10.1Die Produktivdaten der Software werden in Rechenzentren in der Schweiz gespeichert (Google Cloud, Region europe-west6, Zürich). Sicherungskopien werden in der Region EU-Multi-Region (EU) gespeichert; die Verarbeitung optionaler KI-Funktionen erfolgt in der EU. Die EU- und EWR-Staaten gewährleisten gemäss Anhang 1 DSV ein angemessenes Datenschutzniveau. Eine darüber hinausgehende Bekanntgabe ins Ausland erfolgt nur, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist (Unter-Auftragsbearbeiter gemäss Liste nach Ziffer 9.1) und siabit die Bestimmungen von Art. 16 ff. DSG bzw. Kapitel V DSGVO einhält. Für Bekanntgaben in Staaten ohne angemessenen Datenschutz stützt sich siabit auf das Swiss-U.S. bzw. EU-U.S. Data Privacy Framework (für zertifizierte Empfänger) oder auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission in der vom EDÖB anerkannten Fassung mit den Anpassungen für die Schweiz.

10.2Bekanntgaben ins Ausland, die der Kunde selbst vornimmt oder anordnet, liegen ausschliesslich in seiner Verantwortung.

11. Rückgabe und Löschung der Daten

11.1Während der Vertragsdauer und bis zum Vertragsende kann der Kunde die relevanten Daten jederzeit über die Exportfunktionen der Software in gängigen Formaten (z.B. CSV, Excel, PDF) selbst herausgeben. Darüber hinausgehende Formen der Rückgabe erbringt siabit auf Bestellung gegen Vergütung nach Aufwand.

11.2Nach Vertragsende wird der Zugang zur Software gesperrt. Die Daten der betroffenen Lizenz bleiben während 30 Tagen zur Wiederherstellung im aktiven System erhalten. Anschliessend werden sie spätestens sechs Monate nach Vertragsende durch einen automatisierten Prozess unwiderruflich aus dem aktiven System gelöscht. Der Kunde kann jederzeit eine frühere Löschung anordnen; in diesem Fall wird der Löschprozess unmittelbar ausgelöst. Sicherungskopien werden im ordentlichen Backup-Zyklus überschrieben; die vollständige Entfernung aus allen Sicherungskopien kann nach den Angaben des Hosting-Anbieters bis zu zwei Monate nach der Löschung im aktiven System dauern. Bis dahin unterliegen die Sicherungskopien weiterhin dieser AVV und werden nicht für andere Zwecke verwendet.

11.3Verlangt ein einzelner Nutzer die Löschung seines Nutzerprofils (z.B. gemäss den Vorgaben der App-Stores), löscht siabit die von ihr als Verantwortliche bearbeiteten Profil- und Kontodaten nach den Nutzungsbedingungen Nutzerprofil und informiert die Lizenzadministratoren des Kunden. Die vom Kunden erfassten Inhaltsdaten (z.B. Arbeitszeiten, Rapporte, Messdaten) bleiben davon unberührt und werden nur auf Weisung des Kunden gelöscht oder anonymisiert; gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden (z.B. Art. 73 ArGV 1) bleiben in seiner Verantwortung.

11.4siabit bestätigt die Löschung auf Verlangen schriftlich. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten von siabit (z.B. für Rechnungs- und Vertragsdaten) bleiben vorbehalten; solche Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht gelöscht.

12. Haftung

12.1Für die Haftung der Parteien aus dieser AVV gelten die Haftungsbestimmungen des Vertrags (Ziffer A10 der AGB), soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere Art. 82 DSGVO gegenüber betroffenen Personen, bleiben vorbehalten.

12.2Der Kunde hält siabit von Ansprüchen Dritter, Bussen und Kosten schadlos, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die Rechtmässigkeit der Bearbeitung, die Information der betroffenen Personen oder seine übrigen Pflichten aus dieser AVV nicht sichergestellt hat.

13. Laufzeit und Schlussbestimmungen

13.1Die Laufzeit dieser AVV entspricht der Laufzeit aller Verträge, unter denen siabit für den Kunden relevante Daten bearbeitet, zuzüglich der Fristen gemäss Ziffer 11. Pflichten, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus gelten (insbesondere Vertraulichkeit und Löschung), bleiben bestehen.

13.2Diese AVV geht dem Vertrag in datenschutzrechtlichen Fragen vor. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Vertrags, insbesondere die AGB und Lizenzbestimmungen von siabit, unverändert weiter. Die in Anhang 2 generisch beschriebenen TOM gelten, soweit im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.

13.3Die Verweise auf das DSG beziehen sich auf das revidierte Datenschutzgesetz vom 25. September 2020 (in Kraft seit 1. September 2023), die Verweise auf die DSGVO auf die Verordnung (EU) 2016/679.

13.4Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVV unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die den datenschutzrechtlichen Anforderungen und dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

13.5Diese AVV untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Baden, Kanton Aargau, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Anhang 1 – Gegenstand der Bearbeitung und Datenkategorien

Art und Zweck der Bearbeitung

Bereitstellung, Hosting, Betrieb, Datensicherung, Wartung und Support der Plattform my.siabit.app (Produkte ForstControl, Timedoo und MR-Control) und der Mobile-App «ForstControl» zur Erfassung, Verwaltung und Auswertung von Betriebsdaten des Kunden, insbesondere Zeiterfassung, Auftrags- und Projektverwaltung, Holzmessung und -logistik, Maschinenverwaltung, Formulare und Rapportierung sowie – nach Aktivierung – optionale KI-Funktionen (z.B. Belegerkennung und Import). Bearbeitungsvorgänge: Speichern, Aufbewahren, Bereitstellen, Abfragen, Sichern, Wiederherstellen, Löschen; Versand von Benachrichtigungen; Support- und Fehleranalysezugriffe auf Weisung des Kunden.

Betroffene Personen

  • Mitarbeitende und weitere Nutzer des Kunden (z.B. Forstwarte, Werkdienst-Mitarbeitende, Aushilfen);
  • Lizenzadministratoren des Kunden;
  • Kontaktpersonen des Kunden und seiner Geschäftspartner (z.B. Auftraggeber, Waldeigentümer, Sägereien), soweit vom Kunden erfasst;
  • Lieferanten und weitere Dritte, deren Daten in hochgeladenen Dokumenten enthalten sind.

Kategorien relevanter Daten

KategorieInhalt
Stammdaten der NutzerVorname, Nachname, E-Mail-Adresse (Pflichtfelder); optional Profilbild, Adresse, Telefon, Mobiltelefon, Fax, Geburtsdatum, Sprache
IdentifikatorenBenutzer-ID
QualifikationenFührerausweiskategorien, Diplome, Zertifikate, Kursnachweise, Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung
OrganisationsdatenBetriebsname, Betriebsadresse, Standardbetrieb, Rollen und Berechtigungen, Sichtbarkeitseinstellungen
Arbeitszeit- und LeistungsdatenArbeitszeiten, Stunden, Zeitarten, Zuschläge, Spesen, Absenzen, Zuordnung zu Aufträgen, Projekten und Aufgaben
Auftrags- und ProjektdatenAufträge, Projekte, Aufgaben, Kontrollen, Angebote und weitere Belege, beteiligte Personen
StandortdatenAuftragsstandorte, Notfalltreffpunkte, Standorte von Poltern und QR-Codes; GPS-Position beim Starten und Beenden der Zeiterfassung, pro Baum bei der Holzernte, bei der Meldung defekter Maschinen sowie bei der Erfassung von Formularen
Forst- und HolzdatenHolzlisten, Messwerte digitaler Messgeräte, Polter, Holzlogistik und Lieferdaten
MaschinendatenMaschineneinsätze, Betriebsstunden, Zuordnung zu Mitarbeitenden
Formulare und DokumenteChecklisten, Formulareinträge, Unterschriften, Fotos, Dateianhänge
KommunikationsdatenInhalte von Benachrichtigungen (E-Mail, Push), Supportanfragen inkl. Anhängen
KI-DatenDaten, die Nutzer bei aktivierter KI-Funktion übergeben (z.B. hochgeladene Belege wie Kreditorenrechnungen, inkl. Namen, Adressen und Bankverbindungen Dritter), und die erzeugten Ergebnisse
Technische DatenGerätetyp, App- und Betriebssystemversion, Push-Token, IP-Adresse, Protokoll- und Fehlerdaten, Änderungshistorie

Profildaten (z.B. Profilbild, Geburtsdatum, Qualifikationen) bearbeitet siabit als Verantwortliche gemäss den Nutzungsbedingungen Nutzerprofil (https://siabit.ch/sicherheit/nutzungsbedingungen/). Sie fallen nur unter diese AVV, soweit der Nutzer sie für den Kunden freigibt und der Kunde sie in seiner Lizenz weiterverwendet.

Besonders schützenswerte Personendaten

Die Software ist nicht für die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten nach Art. 5 lit. c DSG bzw. Art. 9 DSGVO bestimmt. Ausgenommen sind Abwesenheitsgründe wie «Krankheit» oder «Unfall» in der Abwesenheitsplanung, ohne medizinische Angaben (keine Diagnosen, Arztzeugnisse oder Befunde). Den Grund sehen nur die Administratoren des Kunden, andere Teammitglieder sehen nur «abwesend». Im Übrigen stellt der Kunde sicher, dass solche Daten nicht in Freitextfeldern, Dokumenten oder Anhängen erfasst werden, soweit dies nicht erforderlich ist.

Dauer

Laufzeit des Vertrags zuzüglich der Fristen gemäss Ziffer 11 dieser AVV.

Anhang 2 – Technische und organisatorische Massnahmen (TOM)

Die nachstehenden Massnahmen beschreiben das von siabit im Rahmen der Auftragsdatenbearbeitung umgesetzte Schutzniveau. Sie gelten, soweit im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, und werden von siabit fortlaufend an den Stand der Technik angepasst (Ziffer 5.3).

1 Organisation und Informationssicherheits-Management

  • Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) nach ISO/IEC 27001, Registriernummer 224-12-010.I, gültig bis 09.12.2027; jährliche Überwachungsaudits. Qualitätsmanagement nach ISO 9001, Registriernummer 224-12-011.Q.
  • Dokumentierte Informationssicherheits- und Datenschutzrichtlinien; verantwortliche Person für Informationssicherheit.
  • Vertraulichkeitsverpflichtung aller Mitarbeitenden und Hilfspersonen; regelmässige Sensibilisierung und Schulung zu Datenschutz und Informationssicherheit.
  • Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten; Risikobeurteilung und Massnahmenplanung im Rahmen des ISMS.
  • Prozess zur Erkennung, Behandlung und Meldung von Sicherheitsvorfällen (Incident Response) inkl. Meldewege an Kunden.

2 Hosting-Umgebung und Zutrittskontrolle

  • Betrieb der Software auf Google Cloud, Region europe-west6 (Zürich, Schweiz); Sicherungskopien in der Region EU-Multi-Region (EU). Physische Sicherheit der Rechenzentren (Zutrittskontrolle, Videoüberwachung, Sicherheitspersonal, Brand- und Stromschutz) gemäss Zertifizierungen des Anbieters (ISO/IEC 27001, 27017, 27018, SOC 1/2/3).
  • Keine Speicherung von Kundendaten auf lokalen Servern von siabit; keine Bearbeitung von Kundendaten in Papierform. Die Marketing-Websites werden getrennt von der Plattform bei der Hostpoint AG (Schweiz) betrieben und enthalten keine Kundendaten.
  • Büroräumlichkeiten von siabit: Zutritt nur für berechtigte Personen; Besucher werden begleitet.
  • Arbeitsplatzgeräte mit Festplattenverschlüsselung, Bildschirmsperre und zentral verwaltetem Endpoint-Schutz.

3 Zugangs- und Zugriffskontrolle

  • Rollenbasiertes Berechtigungskonzept nach dem Need-to-know-Prinzip, sowohl für Mitarbeitende von siabit als auch innerhalb der Software (Rollen, Berechtigungen und Sichtbarkeitseinstellungen pro Nutzer des Kunden).
  • Personalisierte Benutzerkonten; keine geteilten Konten; Anzahl der Administratoren auf das notwendige Minimum beschränkt.
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle administrativen Zugänge von siabit zu Cloud-Infrastruktur, Datenbanken und Entwicklungswerkzeugen sowie für Super-Admin-Konten der Kunden in der Software; für übrige Benutzerkonten derzeit nicht verfügbar.
  • Authentifizierung der Nutzer über eine eigene, in der Plattform integrierte Lösung (Laravel Passport / Sanctum); keine Drittanbieter für die Anmeldung; Zugriffs-Token werden bei Abmeldung ungültig.
  • Passwortrichtlinie mit Mindestanforderungen an Länge und Komplexität; Passwörter werden ausschliesslich gehasht und gesalzen gespeichert.
  • Zeitnaher Entzug von Berechtigungen bei Austritt oder Funktionswechsel von Mitarbeitenden; periodische Überprüfung der Berechtigungen.
  • Protokollierung administrativer Zugriffe auf Infrastruktur und Datenbanken.

4 Mandantentrennung

  • Logische Trennung der Daten je Kunde (Lizenz/Betrieb) auf Anwendungs- und Datenbankebene; Zugriff nur auf den eigenen Mandanten.
  • Getrennte Umgebungen für Entwicklung, Test und Produktion; keine produktiven Kundendaten in Test- und Entwicklungsumgebungen, ausser anonymisiert oder auf ausdrückliche Weisung des Kunden zur Fehleranalyse.

5 Verschlüsselung und Übertragungskontrolle

  • Verschlüsselung aller Datenübertragungen zwischen Endgerät und Software mittels TLS 1.2 oder höher (HTTPS erzwungen).
  • Verschlüsselung der gespeicherten Daten und Backups (Encryption at rest) durch den Hosting-Anbieter.
  • Sämtlicher Datenverkehr zu Plattform und App-Backend wird über Cloudflare geleitet (Web Application Firewall, DDoS-Schutz, Bot-Abwehr, TLS-Terminierung; Payload-Logging deaktiviert); Netzwerksegmentierung und Firewalls in der Cloud-Umgebung.
  • Keine Weitergabe relevanter Daten an Dritte ausser an die Unter-Auftragsbearbeiter gemäss Liste nach Ziffer 9.1 im dort beschriebenen Umfang.

6 Eingabekontrolle und Nachvollziehbarkeit

  • Protokollierung von Anmeldungen sowie von Erfassung, Änderung und Löschung wesentlicher Datensätze in der Software mit Benutzer und Zeitstempel (Änderungshistorie).
  • Rückverfolgbarkeit von Änderungen durch individuelle Benutzerprofile; technische Zugriffsprotokolle werden nach 90 Tagen gelöscht, fachliche Änderungshistorien bleiben Teil der Kundendaten.
  • Fehler- und Absturzberichte werden über Sentry mit minimalen technischen Angaben erfasst; Inhaltsdaten werden technisch gefiltert.

7 Verfügbarkeit, Datensicherung und Wiederherstellung

  • Tägliche automatische Sicherungen der Datenbanken und Dateispeicher; Aufbewahrung der Sicherungen während mindestens 30 Tagen; Speicherung der Backups verschlüsselt und getrennt vom Produktivsystem in der Region EU-Multi-Region.
  • Wiederherstellbarkeit gelöschter Lizenzdaten während 30 Tagen nach Löschung (Ziffer 11); regelmässige Tests der Wiederherstellung.
  • Monitoring der Verfügbarkeit und Systemauslastung mit Alarmierung (Statusseite uptime.siabit.ch); redundante Infrastruktur des Cloud-Anbieters.
  • Notfall- und Wiederanlaufkonzept als Bestandteil des ISMS.

8 Sichere Entwicklung und Betrieb

  • Quellcode-Versionsverwaltung mit Zugriffsbeschränkung und Nachvollziehbarkeit aller Änderungen; Code-Reviews vor Produktivsetzung.
  • Patch-Management für Betriebssystem, Laufzeitumgebungen und Abhängigkeiten; Überwachung bekannter Schwachstellen.
  • Regelmässige externe Schwachstellen-Scans und periodische Penetrationstests der Plattform my.siabit.app durch externe Spezialisten (Blackbox-Review Phase 1 Mai 2025, Phase 2 Juni 2026); Behebung festgestellter Schwachstellen nach Kritikalität.
  • Privacy by Design und Privacy by Default bei der Entwicklung neuer Funktionen (Datensparsamkeit, restriktive Voreinstellungen); Standort- und Geräteberechtigungen der Mobile-App werden erst bei Bedarf angefragt, keine Hintergrund-Standorterfassung, keine Nutzungsanalyse in Plattform und App; KI-Funktionen nur nach Aktivierung durch den Kunden und mit Datenverarbeitung in der EU.

9 Auftragskontrolle und Unter-Auftragsbearbeiter

  • Bearbeitung relevanter Daten ausschliesslich nach Weisung des Kunden und im Rahmen von Vertrag und AVV.
  • Sorgfältige Auswahl von Unter-Auftragsbearbeitern nach Sicherheitskriterien; vertragliche Verpflichtung auf Datenschutz und Informationssicherheit; periodische Überprüfung von Zertifizierungen und Berichten.

10 Löschung und Datenträgerentsorgung

  • Löschkonzept mit definierten Fristen (Ziffer 11); automatisierter Löschprozess nach Vertragsende; Bestätigung der Löschung auf Anfrage.
  • Sichere Löschung bzw. Vernichtung ausgemusterter Datenträger von Arbeitsplatzgeräten; Datenträgerverwaltung beim Cloud-Anbieter gemäss dessen Zertifizierungen.

Kontakt

siabit AG
Wambisterstrasse 1a
5412 Gebenstorf
Schweiz
UID CHE-330.075.056
support@siabit.ch
+41 56 511 23 25

Version 261009.1 · Gültig ab 16.10.2026 · ersetzt Version 250409.3. Massgebend ist die deutsche Fassung. Übersetzungen dienen der Information.

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